Stiftungsversammlung der Monheimer Bürgerstiftung
Im Dezember fand die jährliche Stiftungsversammlung der Monheimer Bürgerstiftung statt. Stifter:innen, der Vorstand (als ausführendes Organ), das Kuratorium (als Kontroll- und Beratungsorgan) sowie interessierte Bürger:innen nahmen daran teil.
Bei der Versammlung wurden folgende Themen vom Vorstand vorgetragen, zu denen anschließend Rückfragen gestellt werden konnten:
• Finanzielle Situation der Stiftung
• Bericht des Vorstands über die Aktivitäten 2024
• Förderaktivitäten und Projekte der Stiftung
• Ausblick auf die geplanten Aktivitäten 2025
Ein weiterer wichtiger Punkt der Versammlung waren die Neuwahlen, da mit diesem Termin die fünfjährige Amtsperiode der Kuratoriumsmitglieder und der Vorstandsmitglieder endete. Die Stiftungsversammlung wählte die neuen Kuratoriumsmitglieder für die Amtszeit bis Ende 2029. Das neu gewählte Kuratorium bestimmte anschließend die Vorstandsmitglieder für dieselbe Amtsperiode.
Eine Übersicht über die aktuellen Funktionsträger:innen der Stiftung finden Sie [hier].
Die Versammlung bedankte sich ausdrücklich bei Herrn Bernhard Schwarz, dem Gründungsstifter und bisherigen Vorsitzenden des Kuratoriums für sein langjähriges Engagement für die Bürgerstiftung. Auf eigenen Wunsch stellte er sich nicht mehr für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Als Nachfolgerin von Herrn Schwarz wurde Frau Nicole Reinhold-Dünchheim zur neuen Vorsitzenden des Kuratoriums gewählt.
Mit frischem Elan blickt die Monheimer Bürgerstiftung nun auf das kommende Jahr und freut sich darauf, weiterhin einen positiven Beitrag für das Gemeinwesen zu leisten. Gemeinsam mit engagierten Bürger:innen werden auch 2025 neue Projekte angestoßen, um Monheim noch lebenswerter zu machen.
INFO |
Organe der Stiftung Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand, das Stiftungskuratorium und die Stiftungsversammlung. |
Die Stiftungsversammlung Die Stiftungsversammlung findet i.d.R. einmal im Jahr satt. Vorstand, Kuratorium, Stifter und Bürger, die sich für die Stiftung engagieren, können sich aktiv informieren und Vorschläge einbringen. Die Stiftungsversammlung bestellt die Mitglieder des Stiftungskuratoriums, nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstands entgegen und regt Vorstand und Kuratorium zu Fragen der Einwerbung von Zuwendungen, der Mittelverwendung und der Öffentlichkeitsarbeit an. Gleichzeitig dient sie dazu, Transparenz über die Arbeit des Vorstands und des Kuratoriums herzustellen. |
Das Kuratorium Das Stiftungskuratorium besteht aus mindestens fünf und höchstens 15 Mitgliedern. Es überwacht und berät den Vorstand in seiner Arbeit, insbesondere bei der Einwerbung von Zuwendungen und bei strategischen Entscheidungen. Außerdem bestellt das Kuratorium die Mitglieder des Vorstands und genehmigt den Jahresabschluss. |
Der Vorstand Der Stiftungsvorstand besteht aus drei bis fünf Personen und übernimmt die operative Leitung der Stiftung. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Verwaltung des Stiftungsvermögens, die Verwendung der Stiftungsmittel, die Planung und Umsetzung von Projekten sowie die Berichterstattung an die Stiftungsversammlung sowie die Stiftungsaufsichtsbehörden. |